TÜV Abnahme nach §21 StVZO geschafft
Heute ging es auf den Weg nach Velbert zum TÜV Rheinland. Die im Volksmund Vollabnahme genannte Einzelabnahme nach §21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung stand an. Der Prüfer untersuchte die Ape ausführlich, konnte aber keine Mängel feststellen. Ein Gutachten mit welchem man in der Zulassungsbehörde die Sonderzulassung vornehmen kann wurde erstellt. Prüfung bestanden